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BEMA-Kurzinformation Nr. 7: Arbeiten ohne Anmeldung einer Wohnadresse
Da uns weiterhin viele Anfragen zum Thema erreichen, haben wir unsere BEMA-Kurzinformation Nr. 1 aktualisiert und auf Englisch übersetzt. Immer wieder werden Beratungsstellen für EU-Bürger*innen in Berlin damit konfrontiert, dass ausstehende schriftliche Arbeitsverträge, andere Nachweise zum Arbeitsverhältnis oder sogar die Bezahlung bereits geleisteter Arbeitsstunden verweigert werden mit der Begründung, ohne die Anmeldung einer Wohnadresse der Beschäftigten sei dies unmöglich. Die BEMA-Kurzinformation klärt über die Möglichkeiten der Arbeit für EU-Bürger*innen ohne Anmeldung einer Wohnung auf: Deutsch, Englisch.