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Neue BEMA-Kurzinformation: „Das Nachweisgesetz in der Praxis“
Das neue Nachweisgesetz (NachwG) regelt seit dem 01.08.2022 die schriftliche Nachweispflicht für Arbeitsverhältnisse. Die Arbeitgeber in Deutschland haben die Pflicht, den Beschäftigten ihre Arbeitsbedingungen schriftlich mitzuteilen. Das passiert meistens durch die Unterzeichnung und Herausgabe des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber kann aber auch ein sogenanntes Nachweisschreiben ausstellen, in welchem die vereinbarten Arbeitsbedingungen erfasst sind. Das muss schriftlich in Papierform erfolgen. Eine elektronische Form ist dafür nicht ausreichend. In unserer neuen Kurzinformation erläutern wir, welche Arbeitsbedingungen wann mitgeteilt werden müssen. Außerdem erklären wir, was Arbeitnehmer*innen tun können, wenn der Arbeitgeber gegen seine Nachweispflichten verstößt.
Kurzinformation Nachweisgesetz
Vordruck zur Erfassung von Verstößen gegen nach Nachweisgesetz