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Kontrolle im Berliner Baugewerbe: BEMA unterstützt über einhundert betrogene Arbeiter dabei, ihre Rechte durchzusetzen
Berlin, 21.08.2019
Am heutigen Mittwoch kontrollieren die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und die Bundespolizei Wohn- und Geschäftsadressen in Berlin aufgrund des Tatverdachts des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung. Das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA unterstützt über einhundert Bauarbeiter aus Südosteuropa vor Ort dabei, ihre Rechte und Lohnansprüche gegenüber der Baufirma durchzusetzen.
Das BEMA unterstützt die über einhundert Bauarbeiter vor Ort mit arbeitsrechtlicher Beratung, Verpflegung und der Organisation von Unterkünften. "Der Fokus der Kontrolle liegt auf dem Bauunternehmer. Klassischerweise gehen die beschäftigten Bauarbeiter leer aus, obwohl sie monatelang hart gearbeitet haben. Unsere Rolle ist es daher, die Betroffenen als Arbeitnehmer und Opfer von Arbeitsausbeutung bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen", erklärt der Leiter des Fachbereichs Migration und Gute Arbeit bei ARBEIT UND LEBEN DGB-VHS Berlin-Brandenburg, Dr. Philipp Schwertmann zum Einsatz des BEMA.
Neben arbeits- und sozialrechtlicher Beratung für migrantische Arbeitnehmer*innen bietet das BEMA den Betroffenen auch spezialisierte Beratung zu den Themen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel: Es besteht in solchen Fällen oft auch der Verdacht, dass die Hilflosigkeit der Beschäftigten bewusst von den Arbeitgebern ausgenutzt wurde, um gegen ihren Willen ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen durchzusetzen.
Das in diesem Jahr verabschiedete Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erweitert die Prüfkompetenzen der FKS im Hinblick auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen, auch mit dem Ziel, Zwangsarbeit in Deutschland besser erkennen und bekämpfen zu können. Dies begrüßt das BEMA, ebenso wie die Verpflichtung des Zolls, bei dem Verdacht auf Arbeitsausbeutung mit Beratungsstellen zusammenzuarbeiten. Durch die gute Zusammenarbeit im Vorfeld der Kontrolle konnte vermieden werden, dass die betroffenen und zum Teil mittellosen Bauarbeiter obdachlos werden. Die Versorgung, Unterbringung und Beratung von Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit ist ein gesetzlich garantiertes Recht, das aber bisher in der Praxis oft nicht gewährt wurde.
Das BEMA drängt daher darauf, dass das Zusammenspiel zwischen Strafverfolgungsbehörden, Sozial- und Ausländerbehörde und Beratungsstellen in Berlin auch in Zukunft weiter verbessert wird. Denn nur dann kann sichergestellt werden, dass sowohl die Betroffenen zu ihren Rechten kommen, als auch die Strafverfolgung der Täterinnen und Täter durch dringend benötigte Zeugenaussagen erfolgreich ist.
Die Herausforderung eines Einsatzes in dieser Größenordnung kann auch das BEMA nicht allein leisten. Dies wird nur möglich durch ein Netzwerk von unterstützenden Organisationen. Das BEMA bedankt sich daher bei südost Europa Kultur e.V. für die gute Zusammenarbeit bei der Betreuung der Betroffenen und bei der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation für die Unterstützung bei den anfallenden Kosten für Verpflegung, Übersetzung und Rückreisen.
Das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA unterstützt zugewanderte Menschen und mobile Arbeitnehmer*innen dabei, ihre Arbeits- und Sozialrechte wahrzunehmen – durch Beratung, Bildung und Sensibilisierung. Das BEMA wird finanziert durch die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Kontakt
Anna-Katharina Dietrich
dietrich@berlin.arbeitundleben.de
Tel. +49 (0) 30 5130 192 77