Aktuelles

Zusammenfassung des Fachtags Nachunternehmerhaftung – und dann? Die Arbeitsbedingungen migrantischer Beschäftigter in der Paketbranche

am 30. Oktober 2019 | in der ver.di-Bundesverwaltung | Berlin

Begrüßung Birgitta Wodke

Die Leiterin des Berliner Beratungszentrums für Gute Arbeit BEMA begrüßte die Teilnehmenden und führte ins Thema ein. Kaum eine Branche ist in den vergangenen Jahren so gewachsen wie die der Paketdienste. Große Unternehmen wie DHL, Hermes, DPD, UPS, und GLS profitieren vom boomenden Online-Handel. Für die Zustellung auf der "letzten Meile" werden aber häufig Subunternehmer beauftragt. Eine bundesweite Razzia des Zolls in der Paketbranche brachte im Februar 2019 Verstöße gegen das Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz ans Licht und zeigte auch: nicht geleistete Zahlungen an Kranken- und Sozialkassen sind weit verbreitet. Das Ergebnis der Kontrolle: Jede dritte Zustellfirma verstieß gegen geltendes Arbeitsrecht. Auch aus der Beratungspraxis des BEMA sind zahlreiche solcher Fälle bekannt. Extreme Arbeitszeiten von deutlich über 12 Stunden am Tag, Beschäftigte, die keinen Arbeitsvertrag und keine Lohnnachweise erhalten, Unterschreitung des Mindestlohns und Betrug bei der Arbeitszeit.

Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und im Baugewerbe existiert, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat das BEMA im Oktober ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche gelegt. Anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober hatte es zu einem Aktionstag gegen Arbeitsausbeutung in der Paketbranche aufgerufen und berlinweit Flyer an Paketzusteller*innen verteilt, um über Arbeitsrechte und unser mehrsprachiges Beratungs- und Unterstützungsangebot zu informieren. Bei der Aktion wurden Gespräche mit Paketzusteller*innen über ihre Arbeitsbedingungen geführt. Frau Wodke gab einige Aussagen der Beschäftigten wieder:

Grafik: Aussagen der Beschäftigten (BEMA)

 

Branchenpolitische Herausforderungen: Die Situation Beschäftigter in der Paketbranche

Stephan Teuscher, ver.di-Bereichsleiter Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik

In seinem Vortrag gab Stephan Teuscher einen Überblick über die Struktur der Paket-Branche und stellte das neu verabschiedete Paketboten-Schutz-Gesetz vor. Während bei DHL 95 Prozent der Paketzusteller*innen tarifgebunden beschäftigt sind und dies bei UPS auf immerhin 40 Prozent der Belegschaft zutrifft, lassen Hermes, dpd, GLS und amazon logistics ausschließlich von Subunternehmern zustellen.  Teuscher begrüßte die Einführung der Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche betonte aber, dass dieses keine existenzsichernden Löhne garantiere. Voraussetzung hierfür sei die Stärkung der Tarifbindung. Maßnahmen hierfür seien die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Tariftreue als Kriterium bei der Auftragsvergabe sowie Steuervorteile zur Stärkung der Tarifbindung für Gewerkschaftsmitglieder und tarifgebundene Arbeitgeber*innen. Präsentation

 
Foto: Anja Smasal (BEMA)

Podiumsdiskussion: Was bringt die Nachunternehmerhaftung für migrantische Beschäftigte in der Paketbranche?

Auf dem Podium diskutierten Monika Fijarczyk (BEMA), Dominique John (DGB-Projekt Faire Mobilität), Dimitar Matsov (Paketzusteller, Übersetzung: Dr. Irina Lazarova) und Stephan Teuscher (ver.di) mit der Moderatorin Anna-Katharina Dietrich (BEMA)

Zunächst erläuterte Monika Fijarczyk die Bedeutung der Nachunternehmerhaftung in der Beratungspraxis. So wenden sich häufig Beschäftigte aus dem Bausektor an das BEMA, deren Löhne nicht gezahlt wurden. Mit dem Vorenthalten des Lohns geht zumeist auch das Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge einher. Nicht selten ist der direkte Arbeitgeber*in nicht auffindbar oder zahlungsunfähig. Allerdings sind diese in der Baubranche in vielen Fällen Subunternehmer und hier kommt das Instrument der Generalunternehmer- oder Nachunternehmerhaftung ins Spiel: Die Haftung des Generalunternehmers für die Mindestlöhne gilt bereits für sämtliche Branchen. Für die außergerichtliche Geltendmachung von Löhnen nutzt das BEMA dieses Instrument mit guten Ergebnissen: Entweder zahlt der jeweilige Generalunternehmer direkt oder dieser übt Druck auf den jeweiligen Subunternehmer aus, die Löhne zu zahlen.

Foto: Anja Smasal (BEMA)
 

Daneben existiert die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge, die es in der Vergangenheit nur für die Baubranche und fleischverarbeitende Industrie gab und welche nun auf die Paketbranche ausgeweitet wird. Die Wirkung der Nachunternehmerhaftung sei sehr beschränkt. Das Hauptproblem sei, dass sich der Generalunternehmer durch die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung entlasten kann. Eine solche Exkulpation des Generalunternehmers existiert nicht in Bezug auf die Haftung für den Mindestlohn. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Krankenkassen für die Geltendmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zuständig sind, die Verfahren häufig lange dauern und bei den Beschäftigten Versicherungslücken entstehen. Inwieweit das Paketboten-Schutz-Gesetz tatsächlich eine präventive Wirkung haben wird, sei abzuwarten.

Anschließend schilderte Dominique John, welche Entwicklungen das DGB-Projekt Faire Mobilität mit der Nachunternehmerhaftung im Baugewerbe und der Branche der Fleischverarbeitung zu beobachten glaubt.  Er hob hervor, dass die Einführung der Nachunternehmerhaftung in der Fleischbranche durch ein im Jahr 2017 eingeführten Gesetz („Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“, GSA Fleisch) ein großer politischer Erfolg gewesen sei und die Unternehmen wahrnehmbar verunsichert habe. Im Ergebnis hätten die Auftraggeber*innen auf die Subunternehmer eingewirkt, das hätte man an verschiedenen Stellen gespürt. Im Unterschied zu Bau- und Paketbranche sei die Anzahl der Subunternehmer in der Branche aber überschaubar. Hierin liege ein entscheidender Faktor, weshalb das Instrument in der Baubranche weniger Wirkung entfalten könne.

In Hinblick auf die Paketbranche habe das Paketboten-Schutz-Gesetz eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen, was positiv sei. Dennoch blieben grundsätzliche Kritikpunkte wie die Frage, weshalb es die Exkulpationsmöglichkeit für den Generalunternehmer überhaupt gibt – im Mindestlohngesetz ist sie nicht vorgesehen. Ein entscheidender Unterschied zur Fleischbranche sei, dass es für diese die Pflicht zur täglichen Dokumentation der Arbeitszeit gebe. Entsprechendes sei auch für die Paketbranche diskutiert aber nicht umgesetzt worden, was Kontrollen des Zolls erschweren werde. Es brauche darüber hinaus eine Umkehr der Beweislast bei Scheinselbstständigkeit. Auch über eine Beschränkung von Subunternehmerketten sollte nachgedacht werden.

Foto: Anja Smasal (BEMA)

 

Im Anschluss berichtete Dimitar Matsov von den Arbeitsbedingungen und Problemen in der Paketbranche. Er hatte knapp zwei Jahre selbst als Paketzusteller für einen dpd-Subunternehmer gearbeitet und sich aufgrund einer Kündigung an das BEMA gewandt. In den ersten drei Monaten habe er ohne schriftlichen Arbeitsvertrag – und ohne Anmeldung zur Sozialversicherung – arbeiten müssen. Eine große Arbeitsbelastung stelle die Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden täglich dar, welche nicht dokumentiert worden sei. Seine Überstunden seien nicht bezahlt worden. Kolleg*innen, die sich krankmeldeten, seien gekündigt worden. Er sei froh, dass es Beratungsstelle gebe, die Beschäftigte wie ihn dabei unterstützen, ihre Löhne einzuklagen. Um migrantische Paketzusteller*innen zu schützen, regte Dimitar Matsov an, Informationen über Arbeitsrechte und Beratungsangebote für diese noch besser zugänglich zu machen.

Stephan Teuscher verwies schließlich auf die für 2023 vorgesehene Evaluation des Paketboten-Schutz-Gesetzes. Dann werde sich die präventive Wirkung beurteilen lassen.

Analysen aus der Paketbranche

Strafrechtlich relevante Arbeitsausbeutung in der Paketbranche – Bericht aus der Beratungspraxis

Anja Smasal, BEMA (www.bema.berlin)

Die Beraterin Anja Smasal stellte einen Fall aus der Beratungspraxis vor. Der Paketzusteller Brahim K. kam zunächst in die reguläre arbeitsrechtliche Beratung des BEMA. Im Zuge der Beratung wurde deutlich, dass Herr K. vermutlich Opfer von Arbeitsausbeutung oder Zwangsarbeit im Sinne des Strafrechts war. Er stand in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitsgeber, bei welchem er auch wohnte und verfügte über keine finanziellen Mittel. Aufgrund fehlender Sprach- und Systemkenntnisse lag zudem eine ausländerspezifische Hilfslosigkeit vor. ausführliche Zusammenfassung des Beitrags

Grafik: Definition Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft (BEMA)

 

Handlungsstrategien zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung in der Paketbranche – Ergebnisse einer Branchenrecherche

Kordula Heineck, Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel (www.servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de)

Kordula Heineck stellte die Ergebnisse einer Branchenrecherche der Servicestelle vor. Ziel der Recherche ist es, mithilfe von Indikatoren für Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenhandel die Arbeitsbedingungen migrantischer Arbeitnehmer*innen zu untersuchen und Handlungsstrategien zur Vermeidung von Ausbeutung zu entwickeln. Notwendige Schritt seien demnach die Anerkennung, dass es strukturelle Risiken in der Branche gibt und es sich nicht nur um Einzelfälle handelt, Prävention, Unterstützung von Opfern und schließlich die konsequente Sanktionierung von Arbeitsausbeutung. ausführliche Zusammenfassung des Beitrags

Gemeinsam gegen Diskriminierung, Kontrollen und Entlassungen. Zwischenbericht über unsere Aktivitäten beim Ingram-Logistikzentrum

Maria Seidel, Fachstelle „Migration und Gute Arbeit“ Brandenburg (www.rightsatwork.de)  

Maria Seidel berichtete über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des Brandenburger Logistikzentrums Ingram und den gemeinsamen Aktivitäten der Fachstelle mit der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg und ver.di. ausführliche Zusammenfassung des Beitrags

Ergebnisse der Arbeitsgruppen

AG 1: Nachunternehmerhaftung – und dann? Welche individualrechtlichen Veränderungen sind weiterhin nötig?

Moderation: Kordula Heineck

In der Arbeitsgruppe 1 wurde diskutiert, welche Maßnahmen jenseits der Einführung einer Nachunternehmerhaftung notwendig wären, um die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern. Folgende Forderungen wurden dabei aufgestellt:

AG 2: Kollektive Rechte und Organisierung in der Paketbranche – Strategien gegen Vereinzelung und Prekarisierung

Moderation: Anna Basten

Die Arbeitsgruppe diskutierte mögliche Strategien für eine Organisierung in der Paketbranche.

Aufsuchende Aktionen wie am Aktionstag seien gut, um Informationen zu verbreiten, dies sei aber noch keine Organisierung von Beschäftigten. Auch werden Beratungsstellen eher für Einzelfallberatung als für Organisierung finanziert. Zwischen der Arbeitsweise von Beratungsstellen (Mehrsprachigkeit, Einzelfallarbeit) und Gewerkschaften (Kollektive Arbeit, Organisierung) bestehen zunächst große Unterschiede. Auch finde mehrsprachiges Organizing kaum statt. Mögliche Strategien sind:

AG 3: Strategien in der arbeitsrechtlichen Beratung

Moderation: Dr. Irina Lazarova

Die dritte Arbeitsgruppe tauschte sich über Strategien in der Beratung von Paketzusteller*innen aus. Zunächst wurden typische Probleme gesammelt, mit denen sich Beschäftigte aus der Paketbranche an Beratungsstellen wenden. Mehrere Berater*innen berichteten von Lohnabzügen aufgrund verlorener Pakete oder Fahrzeugschäden. Die (Nicht)Erfassung von Arbeitszeit und Überstunden sei ein großes Problem. Häufig werde auch die Zeit, in der die Autos beladen werden, nicht als Arbeitszeit gerechnet. Bei Krankheit werden Paketzusteller*innen unter Druck gesetzt, weiterzuarbeiten. Eine Beraterin berichtete von bulgarischen Ratsuchenden, die von ihrem Arbeitsgeber in einem sanierungsbedürftigen Haus untergebracht wurden.

In der Beratungspraxis ist die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen zentral. Die Berater*innen schreiben die Arbeitgeber*innen oder Generalunternehmer hierfür im Namen der Ratsuchenden an. Eine wichtige Voraussetzung für die Geltendmachung von Lohnansprüchen ist jedoch die Dokumentation der Arbeitszeit. Die Hürden, Löhne selbst vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, seien aufgrund von Anwalts- und Dolmetscherkosten hoch für die Ratsuchenden. Problematisch sei auch, dass nicht wenige Arbeitnehmer*innen Angst vor körperlicher Gewalt durch die Arbeitgeber*innen haben. Neben Beratungsangeboten sei auch präventive Information und Aufklärung über Rechte von Bedeutung, beispielsweise in sozialen Medien.

Zum Herunterladen

Zusammenfassung als pdf

Programm des Fachtags

Arbeitszeitkalender zur Dokumentation der Arbeitszeit

weitere Meldungen

Besuch aus Nigeria: BEMA stellt seine Arbeit vorAm 13.11. hatte das BEMA Besuch von einer Delegation aus Nigeria. Anlass des Besuchs war eine Studienreise für Mitarbeiter*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Beschäftigung in Nigeria.mehr erfahrenArbeitsausbeutung vorbeugen: Gemeinsame Workshops von BEMA und ELA in BulgarienVom 11.-15.11.2024 brachte sich das BEMA bei Workshops zum Thema „Safe Labour Migration to Germany” der Europäische Arbeitsbehörde (ELA) in Bulgarien ein. Die Workshops dienen der Prävention von Arbeitsausbeutung von bulgarischen Migrant*innen in Deutschland.mehr erfahrenVon Aufenthaltsrecht bis Bewerbung: Erfolgreicher Informationstag für geflüchtete Ukrainer*innenAm 17. September 2024 organisierte das BEMA eine ganztägige Veranstaltung zu wichtigen Fragen des Aufenthalts- und Arbeitsrechts für Geflüchtete aus der Ukraine. Rund 90 Teilnehmende erhielten wertvolle Einblicke und praxisnahe Unterstützungmehr erfahrenBEMA unterwegs: Wie steht es um die Arbeitsbedingungen der Rider?Am Welttag der menschenwürdigen Arbeit, dem 07. Oktober, fand der BEMA Aktionstag statt, um auf die Arbeitsbedingungen von Ridern aufmerksam zu machen. Diese berichten den Berater*innen häufig von Problemen wie fristlosen Kündigungen und mangelndem Arbeitsschutz.mehr erfahrenBEMA Aktionstag zum Internationalen Tag der menschenwürdigen Arbeit am 07. OktoberWir organisieren jährlich einen Aktionstag. 2024 im Fokus: Die Arbeitsbedingungen der „Rider“, also der Fahrer*innen von Lebensmittellieferdiensten. Unsere Berater*innen haben häufig mit Ridern zu tun, die von fristlosen Kündigungen und fehlendem Arbeitsschutz berichten.mehr erfahrenBEMA gibt Input zu Leitlinie "Empowerment männlicher Betroffener von Menschenhandel durch Erwachsenenbildung"Wir haben mit unserer Expertise Input für die Publikation „Empowerment männlicher Betroffener von Menschenhandel durch Erwachsenenbildung“ gegeben.mehr erfahrenArbeitsrecht für alle! Lerneinheit in einfacher Sprache macht es möglichEine neue digitale Lerneinheit zum Thema "Kündigung" zielt darauf ab, Menschen mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen über ihre Rechte am Arbeitsplatz aufzuklären.mehr erfahrenNeue Broschüre „Arbeiten in Berlin“: Informationen für Geflüchtete in einfacher SpracheDie gemeinsame Broschüre des BEMA und bridge richtet sich an Geflüchtete und informiert in einfacher Sprache über den Zugang zu und Rechte bei der Arbeit.mehr erfahren„Gute Arbeit fällt nicht vom Himmel!“ BEMA-Fachtag diskutiert zwischen Job-Turbo, Bleiberecht und guten ArbeitsbedingungenAm Mittwoch, 26. Juni 2024, kamen 40 Berater*innen für Menschen mit Migrationshintergrund aus Beratungsstellen und Jobcentern im TUECHTIG Berlin zusammen, um sich über aufenthalts- und arbeitsrechtliche Themen auszutauschen. Mit dabei waren auch die Berliner Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe und die Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial.mehr erfahrenKurzbericht Migration und Gute Arbeit – Die Arbeit des BEMA in 2023 in Zahlen2023 hat das Team des BEMA 5.818 Beratungsgespräche mit 3.889 Ratsuchenden geführt. Insgesamt haben die Berater*innen des BEMA Ratsuchende aus 107 Ländern unterstützt.mehr erfahrenBEMA unterstützt Recherchen von Team Wallraff zur ReinigungsbrancheFür die Folge "Schmutz und Gier - Undercover in der Reinigungsbranche" war das Reporterteam um Günter Wallraff in Reinigungsfirmen undercover aktiv, um Missstände aufzudecken. BEMA-Berater Sergiu Lopatä konnte über bekannte arbeits- und sozialrechtliche Probleme in der Reinigungsbranche berichten und so die Recherchen unterstützen.mehr erfahrenArbeitsausbeutung in der Paketbranche: BEMA gibt InputIn ihrer neuen Publikation „Ausgeliefert“ beschäftigen sich die Autor*innen Jan Ole Arps und Nelli Tügel mit der Arbeit von Paketzusteller*innen in einer wachsenden Branche mit niedrigen Löhnen. BEMA-Beraterin Monika Fijarczyk hat mit ihrer Expertise Input gegeben.mehr erfahrenFaire und ethische Rekrutierung: Hochrangige Delegation aus Georgien und Vietnam besucht Arbeit und LebenDie Delegation informierte sich über die Beratungsangebote für migrantische Beschäftigte bei Arbeit und Leben, ebenso über die transnationalen Kooperationen, um migrantische Arbeitnehmer*innen besser vor Rechtsverletzungen wie Ausbeutung und Zwangsarbeit zu schützen.mehr erfahrenAustausch mit polnischer Delegation im BEMAAuf Einladung der Integrationsbeauftragten kamen über 20 Vertreter*innen zum internationalen Austausch.mehr erfahrenNeue BEMA-Kurzinformation: „Das Nachweisgesetz in der Praxis“Das neue Nachweisgesetz (NachwG) regelt seit dem 01.08.2022 die schriftliche Nachweispflicht für Arbeitsverhältnisse.mehr erfahrenHidna Pratsya Berlin: Wegweiser zur ersten Orientierung in BerlinWie kann ich mich in der Berliner Beratungslandschaft besser orientieren?mehr erfahrenBEMA-Fachtag am 21. November 2023„Gute Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin - Erwartungen, Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen“mehr erfahrenAchtung BaustelleWegen einer Baustelle ist das BEMA derzeit leider nicht auf dem üblichen Weg zu erreichen.mehr erfahrenKurzbericht Migration und Gute Arbeit – Die Arbeit des BEMA in 2022 in ZahlenIm Jahr 2022 führte das Team des BEMA insgesamt 5.854 Beratungen zu sozial-, aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Themen mit 4.185 Ratsuchenden aus 113 Ländern.mehr erfahrenThe work of the Berlin Advice Centre for Migration and Decent Work (BEMA) in 2022: Facts and FiguresIn 2022, the BEMA team conducted a total of 5,854 consultations on social, residency, and labour law issues with 4,185 clients from 113 countries. Through the labour law consultations, our clients were able to enforce over 100,000 euros in wage claims.mehr erfahrenNeuigkeiten aus dem Beratungsnetzwerk Gute Arbeit auf Bulgarisch, Polnisch und RumänischDieses Infoblatt erläutert in sieben Punkten die Neuigkeiten im Bereich Arbeits- und Sozialrecht und gibt eine Übersicht über die aktuellen Kontaktdaten der Beratenden,mehr erfahrenBEMA-Aktionstag zum Welttag für menschenwürdige Arbeit am 6. Oktober 2023Anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober besuchen wir eingewanderte, geflüchtete und mobile Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit.mehr erfahrenNeuer Flyer: Schulungen und WorkshopsIn unserem Schulungsangebot beim BEMA bieten wir ab Mai auch ein spezielles Modul zu Arbeitsrechten in der Ausbildung an. Darin gehen wir auf die Inhalte eines Ausbildungsvertrags ein und besprechen mit den Schulungsteilnehmenden wichtige Regeln sowie Handlungsmöglichkeiten bei Problemen.mehr erfahrenNeuer Flyer: Informationen für Menschen aus der Ukraine zum Schutz vor Arbeitsausbeutung.Das BEMA hat einen ukrainisch-deutschen Flyer zur Information von Menschen, die aus der Ukraine nach Berlin geflohen sind, entwickelt.mehr erfahrenKostenloses Webinar auf Polnisch zum Thema "Kündigung und nun?" am 21.02.2023, 18-19:30 Uhrmehr erfahrenSelbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften in Deutschland und Österreich – Gute Lösung oder nur ein weiteres Ausbeutungsmodell?Die Zukunft der häuslichen Betreuung ist Gegenstand einer intensiven Debatte zwischen Wissenschaftlern, sozialen Partnern und Vertretern von pflegebedürftigen Familien in Deutschland.mehr erfahrenBEMA-Kurzinformation Nr. 7: Arbeiten ohne Anmeldung einer WohnadresseDa uns weiterhin viele Anfragen zum Thema erreichen, haben wir unsere BEMA-Kurzinformation Nr. 1 aktualisiert und auf Englisch übersetzt.mehr erfahrenHidna Pratsya heißt Gute Arbeit – Plakat-Kampagne auf Ukrainisch und DeutschDas BEMA hat eine Plakat-Reihe zur Information von Menschen, die aus der Ukraine nach Berlin geflohen sind, entwickelt.mehr erfahrenArbeitsrechtliche Informationen und Beratung für geflüchtete Menschen aus der UkraineIm Zuge der Flucht vieler Menschen aus der Ukraine und ihrer Ankunft in Berlin hat Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e.V.mehr erfahrenEinladung zur digitalen Schulungsreihe: Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in DeutschlandMobile Beschäftigte und neu eingewanderte Arbeitnehmer:innen sehen sich oftmals dem Risiko von äußerst prekärer Beschäftigung ausgesetzt.mehr erfahrenFlyer zum Arbeitsrecht für neuankommende Menschen aus der UkraineWir haben einen niedrigschwelligen Flyer zum Arbeitsrecht für neuankommende Menschen aus der Ukraine erstellt.mehr erfahrenFlyer zum Schutz vor undokumentierter ArbeitWir haben einen niedrigschwelligen Flyer zum Schutz vor undokumentierter Arbeit erstellt.mehr erfahrenKurzinfo: Vergleich Arbeitsrecht Deutschland und UkraineDie Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat zur Erstinformation aus der Ukraine geflüchteter Menschen einen kurz-Vergleich des ukrainischen und deutschen Arbeitsrechts erstellt.mehr erfahrenPrüfsteine Gute Arbeit für Geflüchtete des Beratungsnetzwerks Gute Arbeit„Die Prüfsteine für Gute Arbeit für geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat das Beratungsnetzwerk Gute Arbeit zusammengestellt.mehr erfahrenMigration und Gute Arbeit– Erkenntnisse aus der Arbeit des BEMA 2021Rechtkenntnis ist wichtig, aber nicht die einzige Voraussetzung für die Rechtsdurchsetzung.mehr erfahrenKurzinfo: Kosten vor dem ArbeitsgerichtViele Menschen scheuen vor einer gerichtlichen Klage infolge von Arbeitsrechts-Verletzungen zurück. Oft sind die erwarteten Kosten eine Hürde.mehr erfahrenNeue Publikation: Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in DeutschlandEin Wegweiser für gute Arbeitsbedingungen und Geleichbehandlungmehr erfahrenSozialversichert in Europa. Infotagung für Beratungsstellen und bulgarische Bürgerinnen und Bürger am 2. Juni 2022 in Berlinmehr erfahrenOnline-Fachgespräch "Update: Die Arbeitsbedingungen mobiler Beschäftigter in der Baubranche"am 9. September 2021, 15:00-17:00 Uhrmehr erfahrenneues Handbuch für bulgarische BeschäftigteGemeinsam mit der bulgarischen Arbeitsinspektion haben wir wichtige Informationen zum Thema Entsendung für Arbeitnehmer*innen aus Bulgarien zusammengefasst.mehr erfahrenMigration und Gute Arbeit in der PandemieErkenntnisse aus der Arbeit des BEMA 2020mehr erfahrenErklärvideos: Deine Rechte bei der ArbeitUnsere animierten Erklärvideos erklären einige wichtige arbeitsrechtliche Regelungen.mehr erfahrenOnline-Fachgespräch "Die Arbeitsbedingungen migrantischer und mobiler Beschäftigter während der Corona-Pandemie – Eine Zwischenbilanz"26. November 2020, 16:00-18:00 Uhrmehr erfahrenDie Beratung im BEMA findet aktuell zunächst per Telefon und E-Mail statt.mehr erfahrenVideo: Kurzarbeit einfach erklärtmehr erfahrenWelttag für menschenwürdige Arbeit: Berliner Gewerkschaften und BEMA rufen am 7. Oktober zum Aktionstag gegen Ausbeutung in der Berliner Tourismusbranche aufPressemitteilung vom 7. Oktober 2020mehr erfahrenKnow your rights! - online meetingmehr erfahrenBeratungsstelle BEMA geschlossenBeratung nur per Telefon und E-Mail.mehr erfahrenMangelnder Gesundheitsschutz, Isolation und kein Lohn – Brandenburger und Berliner Beratungsstellen unterstützen 15 rumänische Erntehelfer*innen im SpreewaldPressemitteilung vom 24. April 2020mehr erfahrenCorona: Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer*innenUnsere Kurzinfo ist online.mehr erfahrenNeue Broschüre „Arbeiten in Berlin“: Informationen für Geflüchtete in einfacher Sprachemehr erfahrenArbeitsrechtliche Schulung auf FranzösischVeranstaltung von Emploi-Allemagne in Kooperation mit dem BEMA am 11.03.2020mehr erfahrenUnsere neuen FlyerIn 12 Sprachen beraten wir zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. mehr erfahrenAbendveranstaltung ArbeitsrechtVeranstaltung von MaMis en Movimiento e. V. in Kooperation mit dem BEMAmehr erfahrenBEMA-Fachtag "Nachunternehmerhaftung - und dann? Die Arbeitsbedingungen migrantischer Beschäftigter in der Paketbranche"am 30. Oktober 2019 in Berlinmehr erfahrenDas BEMA ist am 14.04.2023 wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.mehr erfahrenBeratung auf RumänischSeit dem 1. April gibt es wieder Beratung auf Rumänisch...mehr erfahrenBEMA KurzinformationenIn unserer neuen Publikationsreihe BEMA Kurzinformationen finden Sie ...mehr erfahrenBeratung auf Französisch und SpanischAb Mai gibt es wieder arbeitsrechtliche Beratung auf Französisch...mehr erfahrenErkenntnisse aus der Arbeit des BEMAMigration und Arbeit in Berlinmehr erfahrenBEMA 2018Das BEMA ist 2018 durch die Zusammenlegung des ehemaligen Beratungsbüros für entsandte Beschäftigte (BEB), der Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten …mehr erfahrenEinladung zur digitalen Schulungsreihe für Ukrainer*innenArbeitsrechtliche Informationen und Beratungmehr erfahrenBeratung nur nach TerminvereinbarungVom 27.12.2023 bis zum 01.01.2024 finden Beratungen im BEMA nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.mehr erfahren

Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen

Beratung zu sozial- und aufenthaltsrechtlichen Themen

Flyer und Videos

Presse

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Einstellungen wurden gespeichert