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Pressemitteilung zum Internationalen Tag der menschenwürdigen Arbeit 2026
Pressemitteilung
Berlin, 7. Oktober 2026
Zum Internationalen Tag der menschenwürdigen Arbeit hat das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA heute zu einem Aktionstag unter dem Motto „Arbeitsrechte stärken in der Gastronomiebranche“ eingeladen. Beim Pressegespräch um 10 Uhr vor dem Roten Rathaus nehmen Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und der Beratungsarbeit arbeitsrechtliche Verstöße in der Gastronomiebranche in den Fokus.
Das BEMA berät Migrant*innen in Berlin zu Arbeitsrechten. Die Gastronomie gehört seit Jahren zu den Branchen, in denen Berater*innen besonders häufig arbeitsrechtliche Verstöße beobachten. Viele migrantische Beschäftigte arbeiten unter prekären Bedingungen. Dazu gehören unter anderem die fehlende Dokumentation der Arbeitszeit, unbezahlte Überstunden, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Gewährung von Urlaub, Kündigungen oder die Auszahlung von Trinkgeldern.
Das BEMA bietet außerdem eine gesonderte Fachberatung für Betroffene von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. In diesem Bereich stammen rund 80 Prozent der beratenen Personen aus der Gastronomiebranche.
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung,
„Alle Menschen, die in Berlin arbeiten, haben Rechte – egal, woher die Menschen kommen und welchen Aufenthaltstitel sie haben. Wer in der Gastronomie arbeitet, leistet jeden Tag großartige Arbeit für unsere Gesellschaft. Umso ungerechter ist es, dass uns viele Beschäftigte in der Gastronomie berichten, wie lang ihre Arbeitstage sind und dass sie nicht einmal den Mindestlohn erhalten. Das dulden wir nicht.
Mit dem BEMA und der bundesweit ersten Schutzunterkunft für Betroffene von Arbeitsausbeutung beweisen wir, dass wir genau hinschauen und konkret handeln.“
Dr. Robert Rath, Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi), erläutert:
„Niemand kann Tag und Nacht durcharbeiten. Wer arbeitet, braucht Pausen und Erholungszeit. Wer nicht genug Kraft getankt hat, macht Fehler, und gefährdet Kolleg*innen, Kund*innen und die eigene Sicherheit und Gesundheit.
Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge gibt es aus gutem Grund. Darin ist geregelt, wie lange man arbeiten darf und wann man eindeutig Ruhe hat. Arbeitgeber*innen, die das nicht umsetzen, drohen empfindliche Bußgelder.“
Katja Karger, Vorsitzende DGB Berlin-Brandenburg,
„Am 7. Oktober begehen Gewerkschaften auf der ganzen Welt den Welttag für menschenwürdige Arbeit und fordern gute Arbeitsbedingungen ein – für alle Beschäftigte, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht. Gute Arbeit – das bedeutet für den DGB tarifvertraglich abgesicherte Bezahlung und Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung durch Betriebsräte, Gleichstellung und Vereinbarkeit.“
Svenja Ketelsen, Fachbereichsleitung Migration und Gute Arbeit (Berlin) bei Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg, eröffnet den Aktionstag und betont:
„Seit 8 Jahren nutzen wir diesen Aktionstag, um auf Missstände aufmerksam zu machen die im Alltag oft übersehen werden. Gerade in der Gastronomie, einer Branche, die für viele Berliner*innen zum Alltag gehört, müssen faire Arbeitsbedingungen selbstverständlich sein. Beschäftigte können ihre Rechte nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn sie diese kennen. Deshalb informieren wir, klären auf und setzen ein Zeichen für Gute Arbeit in der Gastronomie.“
Im Anschluss an das Pressegespräch informieren Berater*innen des BEMA gemeinsam mit Kolleg*innen des Fachbereich Migration und Gute Arbeit sowie Unterstützer*innen aus dem berlinweiten Netzwerk Beschäftigte in der Gastronomie direkt an ihren Arbeitsplätzen. Sie informieren über Arbeitsrechte, geben praktische Tipps zur Durchsetzung und zum Schutz ihrer Ansprüche und verteilen den neuen Infoflyer „Arbeitsrechte stärken in der Gastronomie“.
Zudem werden Beschäftigte sowie Besucher*innen von Cafés und Restaurants über den Umgang mit Trinkgeld und die damit verbundenen Rechte von Beschäftigten aufgeklärt. Hierzu wurde in Kooperation mit der NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) eine Kurzinformation erstellt.
Mit dem Aktionstag macht das BEMA auf Missstände aufmerksam und informiert Beschäftigte über ihre Rechte. Die Aktion wird gemeinsam mit Gewerkschaften sowie dem Kompetenznetzwerk Vietnam durchgeführt, um möglichst viele Beschäftigte mehrsprachig direkt in ihren Arbeitsumfeldern zu erreichen.
Das BEMA wird gefördert durch die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA).
Kurzinformation: Trinkgeld in der Gastronomie – Das muss ich wissen,
https://bema.berlin/site/assets/files/1244/bema_kurzinfo-trinkgeld_300926.pdf
Informationsflyer: Arbeitsrechte stärken in der Gastronomie, https://bema.berlin/site/assets/files/1244/bema-kurzinfo-arbeitsrechtegastro-0926.pdf